Privatärztliche Leistungen und Selbstzahler
Auch gesetzlich Versicherte (GKV) können unsere Leistungen auf Selbstzahlerbasis in Anspruch nehmen. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt hierbei nicht. Die Behandlung bleibt ausschließlich zwischen Ihnen und uns vertraulich, wodurch mögliche Nachteile – etwa bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung – vermieden werden können.
Für eine Behandlungseinheit von in der Regel 45 bis 60 Minuten berechnen wir gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) den 4-fachen Satz. Vor Behandlungsbeginn wird eine Honorarvereinbarung getroffen. Bitte beachten Sie, dass auch für Privatversicherte gegebenenfalls Kostenanteile entstehen können, die nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen werden.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Leistungen, die nicht von den Krankenkassen oder anderen Kostenträgern übernommen werden – zum Beispiel Atteste, Bescheinigungen zur Leistungsunfähigkeit oder Berichte für Rechtsanwälte – gelten als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und müssen privat übernommen werden.
