Privatärztliche Leistungen

Privatärztliche Leistung oder Selbstzahler

Für Privatversicherte und Patienten, die die Behandlung oder die Diagnostik in der Praxis selbst zahlen möchten, bieten wir ab Januar 2025 wöchentliche Sprechzeiten am Mittwochnachmittag und weitere kurzfristige Termine nach Vereinbarung an.

Versicherte einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können unsere Leistung ebenfalls auf Selbstzahlerbasis  in Anspruch nehmen. Eine Kostenerstattung der GKV findet hierbei nicht statt. Von dieser Behandlung wissen nur Sie und ich, so dass das Risiko für potentielle Nachteile (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) verringert werden können.

In der privatärztlichen Tätigkeit erlauben wir uns für die in aller Regel stattfindende Behandlungseinheit von 45 bis 60 Minuten gemäß der aktuellen entsprechenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) den 3,1-fachen bis 4-fachen Satz abzurechnen. Bitte beachten Sie, dass hierbei eine Honorarvereinbarung geschlossen wird und auch für Privatversicherte Zusatzkosten entstehen können, die nicht von der Krankenkasse in Gänze übernommen werden.

 

IGeL-Leistungen

Bitte beachten Sie, dass Bescheinigung, die nicht von der Krankenkasse oder anderen Leistungsträgern übernommen werden (z.B. Attest, Bescheinigung zur Leistungsunfähigkeit, Berichte für Rechtsanwälte etc.), als IGeL-Leistung von Ihnen als Selbstzahlerleistung übernommen werden müssen.